Dies wird in Deutschland sehr eng gesehen. Grundsätzlich haftet des Geschäftsführer für jede geleistete Zahlung, die er ab dem Eintritt der Insolvenzreife noch getätigt hat.Lees meer
Dies wird in Deutschland sehr eng gesehen. Grundsätzlich haftet des Geschäftsführer für jede geleistete Zahlung, die er ab dem Eintritt der Insolvenzreife noch getätigt hat.Lees meer