Aufstellung der für Betriebe massgeblichen Gesetzesänderungen zum 01.01.2019 – Zakentip van AdviesKontor B.V.
Man könnte ja einen kleinen Beitrag dazu machen. Etwa wie folgt:
Wie gewohnt treten zu Beginn eines jeden Jahres in Deutschland Neuregelungen und/oder Änderungen von Gesetzen und Verordnungen in Kraft. In aller Regel bedeutet dies nichts Gutes für die betroffenen Unternehmen, so auch in diesem Jahr.
Kosten und Beiträge steigen, siehe z.B. Mindestlohn, Pflegeversicherung, betriebliche Altersvorsorge, LKW-Maut. Leistungen werden demgegenüber drastisch gekürzt; siehe die Einspeisevergütungen für Solaranlagen (welche bis vor Kurzem noch als ein Allheilmittel der Gewinnung regenerierbarer Energie gepriesen wurden).
Manche Neuregelungen muten beinahe skurril an, wie die Anerkennung des dritten Geschlechts, können aber dennoch ernste Folgen haben. Welchem Geschlecht man angehören möchte, mag ja jedes Einzelnen private Sache sein, da soll und darf man auch niemandem hereinreden oder dies gar kommentieren. Aber weshalb der arme Unternehmer sich wegen Diskriminierung sogar strafbar machen soll, wenn er einmal versehentlich eine offene Stelle nur für ein männliches (“m”) und ein weibliches (“w”), nicht aber auch für ein diverses (“d”) Wesen inseriert, entzieht sich jeder Nachvollziehbarkeit. Und was ist eigentlich, wenn es in dem Unternehmen nur Herren- und Damentoiletten gibt? Dem Verfasser ist ein konkreter Fall bekannt, dass vor einigen Jahren ein Offshore-Windpark in der Nordsee, noch in deutschen Gewässern stehend und daher deutschen Regularien unterfallend, über Monate hinweg bauamtlich nicht abgenommen wurde, weil dort in einem der Windräder nur eine Herren-, aber keine Damentoilette eingerichtet worden war. Kein Scherz.
Andere Neuerungen mögen zwar gut gemeint sein – Themen: Umweltschutz und Arbeitsförderung – scheinen aber nicht hinreichend durchdacht. Dass jeder kleinste E-Bay-Unternehmer sich wegen seiner paar versandten Päckchen nun bei einem zentralen Register anmelden muss, führt doch nur zu weiterem unnötigen Bürokratismus. Und werden Neueinstellungen wirklich dadurch gefördert, indem man einen Pflichtanspruch auf jahrelange Reduzierung der Arbeitszeit mit Rückkehrgarantie in die Vollzeit kreiert? Dies führt doch nur zu zeitlich begrenzten, nämlich bis zur vollen Rückkehr des eigentlichen Stelleninhabers befristeten Aushilfs- bzw. Vertretungsjobs, aber nicht zu dauerhaften Anstellungsverhältnissen. Auch sagt niemand, wie ein Unternehmen das alles finanzieren soll. Und wie wahrscheinlich ist es, dass durch die staatliche Subventionierung von Löhnen es dazu kommen könnte, dass hartnäckige Hartz IV-Empfänger vom Sofa geholt und wieder in den Arbeitsprozess integriert werden? Es wäre ja schön, wenn es funktionieren würde, aber Bedenken dürfen erlaubt sein.
Man hat das Gefühl, dass viele der neuen Vorschriften von dem wahren Leben entrückten Bürokraten in blankem Aktionismus zusammengedengelt wurden, ohne über die Folgen weiter nachzudenken.
Wie auch immer man zu den Neuregelungen stehen mag, sie sind nun einmal Gesetz, und man wird lernen müssen, sich daran zu halten. Daher finden Sie in der Anlage eine kleine Übersicht der relevanten Änderungen.
Auteur: Wolfgang Walter Horn
30 januari 2019