Ein Tip zum deutschen Arbeitsrecht – Zakentip van AdviesKontor B.V.
Jeder hat sicher in den vergangenen 2 Wochen die Nachrichten über die Schneekatastrophe in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz gehört. Zehntausende von Touristen steckten, teilweise sogar für längere Zeit, an ihren Urlaubsorten fest. Viele hatten ja nur begrenzt Urlaub und hätten ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen. Die Schneekatastrophe kann sogar ihre Auswirkungen bis nach Florida haben (wo es bekanntermaßen weniger schneit, aber wo man nur mit dem Flugzeug wieder wegkommt). Von dort kam einer unserer Mandanten nicht wieder rechtzeitig nach Hause, weil das Flugzeug, mit dem er zurückfliegen sollte, 2 Tage nicht in München nach Orlando abfliegen konnte.
Es erhebt sich daher bei Vielen die – oftmals bange – Frage, was eigentlich geschieht, wenn ich als Arbeitnehmer in einem deutschen Unternehmen beschäftigt bin, und meine Dienst nicht wieder antreten kann – bzw. vice versa, was ich als Arbeitgeber unternehme, wenn mein Angestellter irgendwo feststeckt, meistens auf unbestimmte Zeit.
Nun, das ist höhere Gewalt. Gekündigt werden darf also demjenigen, der deswegen verspätet seinen Dienst wieder antritt, nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitnehmer alles Zumutbare unternimmt, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Tut er das nicht, kann es zumindest zu einer arbeitsrechtlichen Abmahnung kommen. Derjenige, der im Schnee feststeckt, muss nun natürlich nicht in Panik stundenlang durch den verschneiten Wald bis zur nächsten Bahnstation stapfen oder trotz Sperrung über lawinengefährdete Strassen schlittern. Aber z.B. der aus Florida wäre gehalten gewesen, zumindest zu versuchen, einen anderen Flug zurück zu buchen, selbst wenn dieses extra Geld gekostet hätte oder er seine Familie alleine hätte zurücklassen müssen.
Man darf sich also nicht einfach entspannt zurücklehnen und denken “prima, ich habe dadurch ein paar Ferientage mehr”. Denn genau das (verlängerte Ferien) ist es nicht und darf es nicht sein. Und da die Verspätungstage keine Ferientage sind, müssen sie vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Natürlich könnte man vereinbaren, dass sie mit noch offenen Ferientagen verrechnet werden: dann werden sie zwar bezahlt, aber man hat danach natürlich entsprechend weniger Rest-Ferien. Es liegt also im eigenen Interesse, sich um ein Wegkommen zu bemühen.
Guter Rat: unbedingt dokumentieren, dass man auf keinen Fall wegkommt (Fotos, Zeugen, ablehnende Mails von Transportunternehmen, Bestätigung des Hotels, Bestätigung des Mobilfunkbetreibers über den Ausfall von Sendemasten etc.) Und unbedingt mit dem Arbeitgeber kommunizieren, damit Missverständnisse und damit Missstimmung gar nicht erst auf aufkommt. Nichts von sich hören lassen, eine Woche zu spät kommen, und dann locker zum verärgerten Chef sagen: “hey, Chef, was stellen Sie sich so an? Gucken Sie kein Fernsehen? Da hätten Sie doch sehen können, dass ich eingeschneit war” kommt gar nicht gut an………
Auteur: Wolfgang Walter Horn
19 januari 2019